Verbrauchsbereiche
Treppenhaus, Aufzug, Wohnungen und Gewerbeeinheiten werden dem jeweiligen Mess- und Versorgungskonzept zugeordnet. So werden gemeinsame und individuelle Verbräuche voneinander getrennt.
Vom Treppenhaus bis zur einzelnen Wohnung: Strom im Gebäude braucht eine eindeutige Zuordnung. Allgemeinstrom, Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung folgen unterschiedlichen Modellen. Wir klären mit Ihnen Messung, Beteiligte und Abrechnungswege – damit aus einer Energieidee ein belastbares Konzept für den Betrieb wird.
Über Ihr Projekt sprechen
Netzbezug, gemeinschaftlicher Verbrauch und individuelle Nutzung werden anhand des Messkonzepts voneinander abgegrenzt.
Teilnehmende Einheiten, Rollen und Abrechnungsanforderungen werden vor der Umsetzung geklärt.
Messwerte, Vertragsgrundlagen und Abrechnungsfragen sollen in einem abgestimmten Prozess zusammenlaufen.
Wir starten dort, wo Ihr Gebäude heute steht. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte.
Wir klären, welche Stromarten und Einheiten betrachtet werden und welche Parteien beteiligt sind.
Wir prüfen die vorhandene Infrastruktur, Zugriffsrechte und erforderliche Datenqualität.
Gemeinsam definieren wir Zuständigkeiten, Vertragsgrundlagen, Freigaben und den Serviceprozess.
Was wir konkret zusammenbringen
Allgemeinstrom und die Versorgung einzelner Wohnungen unterscheiden sich in Rollen, Verträgen und Messung. Diese Unterschiede gehören an den Anfang des Projekts.
Treppenhaus, Aufzug, Wohnungen und Gewerbeeinheiten werden dem jeweiligen Mess- und Versorgungskonzept zugeordnet. So werden gemeinsame und individuelle Verbräuche voneinander getrennt.
Wir erfassen, wer Strom liefert, Messdaten bereitstellt und Ansprechpartner für die Nutzer ist. Bestehende Verträge und Teilnahmebedingungen bestimmen den möglichen Leistungsumfang mit.
Benötigte Strommengen, Zeitintervalle und Preisgrundlagen werden abgestimmt. Daraus entsteht ein Konzept für Datenübergabe, Prüfung und nachvollziehbare Rechnungsinformationen.
Ein Beispiel aus dem Gebäudealltag
Einige Haushalte möchten am Mieterstrom teilnehmen, andere behalten ihre bisherige Versorgung. Das Konzept muss diese Grenzen abbilden und zugleich Allgemeinstrom und mögliche Ladepunkte berücksichtigen.
Die Lieferantenrolle wird ausdrücklich vereinbart. Ein gemeinsamer Datenprozess bedeutet nicht automatisch, dass meterra zum Stromlieferanten wird.
Hintergrund: Mieterstrom bei der Bundesnetzagentur ↗Die Details klären wir für Ihren konkreten Anwendungsfall.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bestand. Wir denken den Rest mit.